9. Juni 2012
In ihrer ersten offiziellen Bestätigung, hat die Nationale Biovielfalt Behörde (NBA – Indiens unabhängige Regulierungsbehörde für den Schutz von Biovielfalt, -Erhaltung und -Schutz) erklärt, dass „sie dabei ist, eine Klage gegen die mutmaßlichen Übertreter“ des Gesetzes für biologische Vielfalt durch Biopiraterie bei der Propagierung von B.t. Brinjal (Auberginen), dem ersten indischen genetisch veränderten Nahrungsmittel, zu erheben. Diese Information kommt von der Umweltunterstützungsgruppe (ESG) als Antwort auf die Anfrage im Rahmen des Rechtes auf Information (ein Kopie ist beigelegt). Nach indischem Recht muss die Klageerhebung wegen ernster Umweltvergehen mit strafrechtlicher Verfolgung gegen die Übertreter beantwortet werden. Indien hat bereits ein Moratorium erlassen gegen die kommerzielle Freigabe von B.t. Brinjal wegen verschiedener wissenschaftlicher, gesetzlicher, gesundheitlicher- und Bürgerbedenken.
Die Unterzeichner im Auftrag der ESG haben im Februar 2010 Klage erhoben, in der sie der weltgrößten Firma Monsanto und ihrem indischen Partner Mahyco, sowie Sathguru Konsultfirma (die USAID und die Cornell Uni vertritt) und verschiedene öffentlich finanzierte Landwirtschaftsinstitute wie die Uni für Agrikultur-Wissenschaften (Dharwar, Karnataka), Tamilnadu Agrikultur Uni (Coimbatore) und das Indische Institut für Gemüseforschung (Uttar Pradesh) vorwerfen, auf 16 Arten in Indien endemischer Auberginen zugegriffen zu haben in umfassender Verletzung des Gesetzes für biologische Vielfalt und von 2005-2010 die kommerzielle Freigabe der genmanipulierten B.t. Brinjal gefördert haben. Keine der Kontrollbehörden, auch nicht die NBA und das Ministerium für Umwelt und Forsten hat dafür gesorgt, die Übereinstimmung mit dem B D Gesetz zu verifizieren. Nun hat man widerwillig gehandelt, nachdem ESG Klage erhob.
Verschiedene Auberginen |
Mit der Forderung nach Information sollten alle Dokumente in Verbindung mit der ESG-Klage freigegeben werden. Schockierender- und fragwürdigerweise hat die NBA sich geweigert, die Dokumente herauszugeben, nicht einmal an die Kläger. Zur Rechtfertigung behauptete man seltsamerweise, dass die Dokumente den Klägern nicht gegeben werden könnten, da „die Angelegenheit im fortgeschrittenen Stadium der Anklageerhebung sich befindet und angesichts der Schwierigkeiten bezüglich der Feinheiten der Biotechnologie meinte man, es sei nicht gerechtfertigt, die Dokumente/Instruktionen zu diesem Zeitpunkt herausgeben zu können“. Offenbar ist die NBA nicht einmal sicher, dass dies die richtige Entscheidung ist, und die ESG wird demnächst auch Klage dagegen erheben.
Wie in den Medien berichtet, wurde die Entscheidung zur strafrechtlichen Verfolgung auf dem Trefen vom 28. Februar 2012 nach einer Abstimmung getroffen. Das wurde notwendig, da einige Mitglieder der NBA die Verfolgung stoppen wollten. Und dies obwohl die NBA bereits im Juni 2011 beschlossen hatte, die Übertreter strafrechtlich zu verfolgen, eine Tatsache, die wiederholt im Parlament vom indischen Umweltminister Jayanti Natarajan bestätigt wurde. Die ESG hat ständig Bedenken erhoben gegen die Fackelei der NBA endlich zu handeln.
Der Chefminister von Karnataka hat gedrängt, mit der strafrechtlichen Verfolgung zu beginnen
Die ESG hat auch dem Chefminister Sadananda Gowda eine Stellungnahme unterbreitet, in der sie darauf drängte, die Entscheidung einer strafrechtlichen Verfolgung wiederzubeleben. Es soll daran erinnert werden, dass der Vorstand der NBA beschlossen hatte, rechtliche Schritte gegen die Verüber der illegalen Verwandlung einheimischer Varianten in genmanipulierte Auberginen und die Übertretung der Gesetze zu unternehmen. Doch auf Grund von Druck, offenbar von Karnatakas Umweltministerium (der wichigste Beschützer von Karnatakas Biovielfalt), wurde die Untersuchung, an der 2 Jahre gearbeitet wurde, in einer kontroversiellen Entscheidung im Januar 2012 aufgeschoben. Die ESG hat eine Petition – massenhaft unterschrieben – im Februar d. J. gegen diese illegale und rückläufige Entscheidung in Gang gesetzt und dem Chefminister vorgelegt. Über 500 Gruppen und Individuen aus ganz Indien und der Welt haben diese Stellungnahme unterschrieben, die man hier lesen kann.
Weitere Details zur Arbeit der ESG gibt es hier.
Unterzeichnet:
Leo F. Saldanha
Koordinator/Treuhänder
Bhargavi S. Rao
Koordinator (Erziehung)/Treuhänder
sowie
Umweltunterstützungsgruppe ESG
Quelle - källa - source
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