einartysken

Sonntag, 24. August 2014

KRIMS BEITRITT ZU RUSSLAND - RECHT ODER UNRECHT

Einar Schlereth

24. August 2014

Hier unten habe ich zwei Beiträge aus der schwedischen Zeitschrift Foket i Bild übersetzt, einmal von Stefan Lingren und zum anderen von Rolf Andersson & Lars-Gunnar Liljestrand. Stefan schreibt 'Krims Beitritt zu Russland ist kein Verbrechen' und Andersson/Liljestrand schreiben 'Das Gewaltverbot gilt für alle Staaten'. Vielleicht lest ihr sie zuerst, bevor ihr meine Ergänzung zu Stefans Artikel lest, den ich für korrekt halte.

ANDERSSON & LILJESTRAND HABEN UNRECHT!

Es ist merkwürdig, dass A&L weit unten im Text zugeben, dass die UN-Charta das Selbstbestimmungsrecht billigt und dass jedes Volk das Recht hat, sich abzutrennen und die Unabhängigkeit auszurufen. Aber das wird schnell beiseitegewischt, obwohl die UN-Satzung über nationalem Recht steht. Punkt, Schluss. In diesem Fall geht es also um das Recht der Ukraine.
ABER, als die Autonome Republik der Krim mit großer Majorität beschloss, aus der Ukraine auszutreten und selbständig zu werden, gab es gar keine legitime Regierung mehr in Kiew, mit der man hätte diskutieren können oder gar Abkommen hätte treffen können. Denn die legitime Regierung der Ukraine war durch unrechtmäßige Einmischung und mit Gewalt, begleitet von einer Menge Toter, gestürzt worden und der legitime Präsident außer Landes gejagt worden. Nachdem der Oberste Sowjet der Krim die Unabhängigkeit erklärt hatte und das Referendum sie bestätigt hatte, war das Land somit rechtens unabhängig.

Wie können A&L also von 'internen Angelegenheiten' reden, wenn in Kiew ein Marionetten-Regime sitzt, das obendrein mit Faschisten reinsten Wassers besetzt ist?
Dann behaupten A&L, dass Russland drohte, indem die Duma Putin die Vollmacht gab,  in der Ukraine falls notwendig militärisch einzugreifen (die wurde später von Putin im übrigen zurückgegeben). Und das NACH den Drohungen von Kiew, die russische Führung ermorden und über Russland Atomwaffen abzuwerfen zu wollen.   Auch nachdem sich bereits westliche Spezialeinheiten und Legionäre aus mehreren Ländern in Kiew und der Ukraine tummelten. 

Und für A&L spielt es auch keine Rolle, dass zu dem Zeitpunkt bereits Russen von den Faschisten in Kiew verfolgt, gefoltert und ermordet wurden, NACHDEM es schon ZU POGROMEN GEKOMMEN WAR! Dabei weiß man sehr wohl, dass die USA sofort die Navy schicken, wenn nur ein einziger Amerikaner irgendwo in der Welt bedroht wird. Russlands Reaktion war eine völlig legitime Vorsichtsmaßnahme und nichts anderes.

A&L meinen ferner, dass die Krim, als sie als unabhängiges Land Russland bat, den Ablauf des Referendums zu schützen (das im übrigen nicht stattfand, als die Krim mir nichts dir nichts der Ukraine zugeschlagen wurde! Protestierte irgendjemand?), es auch eine Drohung war. Umgekehrt gab es zu der Zeit Drohungen der USA, Truppen hinzuschicken. Und de facto kamen sogar schon US-bezahlte Legionärs-Terroristen aus der Türkei angedüst, die aber von den Russen abgefangen und postwendend zurückgeschickt wurden.

Von einer "humanitären Intervention" seitens Russlands zu sprechen, wie A&L es tun, ist ja völlig absurd. Wissen sie nicht, wie die aussehen? Dann sollen sie sich doch mal Jugoslawien, Libyen, Syrien etc. anschauen. Umgekehrt ist es Russland, das sich verzweifelt wehrt gegen "humanitäre Interventionen" etwa im Donbass, gegen NATO-Militärbasen  vor der Haustür (unter Bruch des Abkommens mit Russland, keine Osterweiterung der NATO anzustreben!) und ständig konstrukive Verhandlungen fordert.

Und haben etwa A&L protestiert, als jahrzehntelang die USA und die EU (einschließlich Deutschland schon gleich nach dem 2. Weltkrieg - siehe hier ) sich in die inneren Angelegenheiten der Ukraine - sogar mit Gewalt -  einmischten und als die USA 5 MILLIARDEN DOLLAR für einen Regimewechsel in der Ukraine auf den Tisch warfen oder als Menschen auf dem Maidan ermordet wurden und die russische Botschaft in Kiew vandalisiert wurde? Sind alles keine Drohungen!
Aber wenn Russland die minimalsten und passive Vorsichtsmaßnahmen trifft, dann geht ein Gejaule los.

Und es ist natürlich auch völlig in Ordnung, wenn von Schweden aus, von schwedischen Bürgern eine massive Kriegshetze auf hunderten Webseiten in Gang gesetzt wird: Russland bedroht Schweden! 3000 Mann an der Grenze! Russland bedroht Finnland, das Baltikum etc etc. Aber das ist keine Drohung und deswegen braucht auch niemand zu protestieren oder etwas dagegen zu unternehmen. Und von einem "kleinen, allianzfreien Schweden" zu sprechen, das sollte wohl ein Scherz sein oder wie?

Nun, das Papier von A&L ist eine etwas vornehmere Art, Russland mal wieder den Schwarzen Peter zuzuschieben.


Nr. I
Krims Beitritt zu Russland war kein Verbrechen

Stefan Lindgren
FiB 8, 2014
August 2014

Wenn man von Artikel 1 zur nationalen Selbstbestimmung der UN-Charta ausgeht, statt von bekannten Bildern früherer russischer Aggressionen, kann man nicht anders, als Russland in der Krimfrage freizusprechen.

Der Höchste Sowjet der autonomen Republik Krim (ARK)  beschloss mit großer Majorität, eine Volksbefragung über den Austritt aus der Ukraine. Die Sicherheit des Referendums wurde u. a. von den Soldaten der Russischen Föderation garantiert, die sich bereits auf der Krim laut Flottenabkommen von 1997 befanden. Sie griffen nicht in die Wahl ein, die in Übereinstimmung mit vorhergehenden Umfragen ein überwältigendes JA für den Austritt ergab. Die Anwesenheit russischer Truppen auf der Krim brauchte im übrigen Putin nie "zugeben" (wie A&L unsinnigerweise sagen), denn das hat er nie bestritten.

Widersprach ARKs Austritt aus der Ukraine der UN-Charta? Nein. Widersprach sie den Gesetzen der Ukraine? Ja. Aber das ist beinahe immer der Fall, dass das Ausrufen von Selbständigkeit gegen die Gesetze des 'Vaterlands' verstößt. Dies wird heutzutage nicht als völkerrechtliches Hindernis angesehen.

Verstieß Russlands militärischer Sicherheitseinsatz gegen das Völkerrecht oder das Flottenabkommen? Kaum gegen das Völkerrecht. Der UN-Sicherheitsrat trat nicht zu einer Verurteilung von Indiens kurzer Invasion Ostpakistans 1971 zusammen, als Bangladesh gebildet wurde oder bei Kosovos Selbständigkeit 2008 nach der NATO-Invasion.

Hingegen verstieß Russland gegen das Flottenabkommen, das enge Rahmen vorsah für den Aufenthalt der Truppen. Das hat aber keinen Einfluss auf das Recht der Krim auf Abspaltung.

Man kann verschiedene Auffassungen haben von dem, was das Völkerrecht in diesem Fall sagt, ganz einfach deswegen, weil es keine Regeln gibt, wie die nationale Selbstbestimmung realisiert werden soll. Im Vergleich mit einer Reihe anderer Beispiele gibt es in diesem Fall mehrere Argumente für eine Billigung, wenn nicht de jure, so doch de facto.

Die Krim ist seit 1774 russisches Territorium. Die administrative Überführung der Krim an die Ukrainische SSR 1954 geschah nicht in einem völkerrechtlich gültigen Formen. Als die Ukraine 1990 aus der UdSSR austrat, gab das der Ukraine nicht automatisch das Recht der Oberhoheit über die Krim. Die Russische Föderation hat die Überführung der Krim an die Ukraine niemals gutgeheißen, im Gegenteil.

In den Medien und der Politik ist die gängige Auffassung, dass Russland sich einer "Aggression" gegen die Ukraine schuldig gemacht und die Krim "annektiert" hat. Dabei fehlt aber der "rauchende Revolver" - keine Invasionsarmee, kein Ockupationsregime, ja und nicht einmal ein einziges Todesopfer.

Jeder nüchterne Beobachter sieht ein, dass das, was geschah im Einklang mit dem demokratischen Willen der Krim-Bewohner stand.

Ist es nicht besser, den Bruston der Überzeugung für die Fälle zu sparen, wo die Großmächte gegen den Willen des Volkes agieren und das Volk niederschlagen, wie es z. B. im Irak und Afghanistan geschehen ist?

Nr. II

Das Gewaltverbot gilt für alle Staaten
FiB 8 2014

Rolf Andersson & Lars-Gunnar Liljestrand

Die Erfahrung lehrt, dass kleine Staaten klug darin tun, nicht auf Großmächte zu vertrauen. Das gilt nicht nur für die USA und die übrigen Westmächte, sondern selbst für Russland.

Die Ukraine ist ein schwacher Staat mit großen internen Problemen, korrupten Führern, innerer Spaltung und Großmacht-Einmischung. Gleichwohl ist das ein Staat, der ein Recht auf Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität hat.
Präsident Putins Argument für ein Recht, militärisch zu intervenieren beruht auf der Idee von einem Recht auf "humanitäre Intervention", das von den Westmächten angewandt wurde, wenn es ihnen passt, das aber von der überwältigenden Mehrheit der Staaten der Welt abgelehnt wird.

Nach menschlichem Ermessen ist das aber geschehen. Die russische Argumentation geht auch durchgehend davon aus, dass es berechtigt war und dass man außerdem eingeladen wurde, es zu tun.

Später gab Putin in einem Frageprogramm des russischen Fernsehens, dass es während des Referendums russisches Militär auf der Krim gab. Unabhängig, ob dies mit der Wirklichkeit übereinstimmt, bleibt die Drohung, und jeder Einsatz von fremden militärischen Kräften in der Ukraine ist natürlich eine Aggression, die gegen Ukraines Souveränität und territoriale Integrität gerichtet ist. Ein solcher militärischer Einsatz kann nicht verteidigt werden damit, dass eine Einladung  vorlag. Das steht im Widerspruch zum Interventions- und Gewaltverbot sowie zum Prinzip des Selbstbestimmungsrechts des Volkes.

Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes ist in Artikel 1 der UN-Charta festgeschrieben. Selbstbestimmungskonflikte sind interne Angelegenheiten und nicht etwas, in das ausländische Staaten ein Recht auf Einmischung haben. Im Grunde sind das ausschließlich interne Konflikte. Sowohl Kosovo als auch die Krim sind ungesetzliche Abspaltungen, da beide die Folge von unrechtmäßigen Interventionenn sind (NATOs respektive Russlands).

Die Anklagen des Westens, dass Russland gegen das Völkerrecht verstoßen habe, sind richtig - aber gleichzeitig sind sie scheinheilig. Diese Westmächte haben eins ums andere Mal seit langem sehr ernste Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen, nicht zuletzt durch Aggressionen. Der Westen hat sich auch in die inneren Angelegenheiten der Ukraine gemischt und hat wahrscheinlich auch gegen das Interventions-Verbot der UNO verstoßen.

Für ein kleines allianzfreies Land wie Schweden ist die Aufrechterhaltung der UN-Charta und besonders des Gewaltverbots zentral. Schweden hat alles zu gewinnen, dass Konflikte friedlich gelöst werden. Selbst wenn Russland gegen das Völkerrecht verstoßen hat, ist die aktivistische Haltung des schwedischen Außenministers zur Unterstützung der interventionistischen Kräfte gefährlich und im Widerspruch zu den schwedischen Interessen.

7 Kommentare:

  1. Normalerweise würde ich sagen, der "demokratische Westen" sollte einfach mal die Füße stillhalten; das jedoch läßt die NWO wohl nicht zu. Die Phantasien des "guten Westen's" würde sogar George Orwell vor neid erblassen lassen.

    AntwortenLöschen
  2. WIEDER MAL EIN SEHR SEHR GUTER KOMMENTAR. DANKE

    AntwortenLöschen
  3. sehr gute artikel, der leider im mainstream der usa/eu/nato untergeht.
    ich würde mir wünschen, dass alle, welche glauben, dass der westen lügt, dass auf einer montagsdemo (z.b. in berlin) einmal kundtun.
    erst mit massiven protesten gibt es ein umdenken.
    wer die füsse stillhält, macht sich mitschuldig für alle verbrechen der nwo-skaven !

    AntwortenLöschen
  4. ist denn eine berufung auf das völkerrecht in einer situation, in der es durch den staatssreich in kiew bereits gebrochen war, in der form, wie es russland vorgeworfen wird, überhaupt möglich, oder ist ein selbstbestimmungsrecht in form einer absage an eine faschojunta vorrangig?

    AntwortenLöschen
  5. Auf das Völkerrecht kann man sich ruhig berfen, das nutzt aber nichts, weil es nur eine geringe Geltungsmacht hat. Die großen Atommächte, voran die USA, aber auch Russland, tun sowieso was sie wollen. Die USA greifen sogar offiziell unter erlogenen Vorwänden den Irak an!

    Nimmt man das Völkerrecht ernst, hat allerdings jeder Staat das Recht, Abspaltungen von seinem Territorium zu bekämpfen. Und die Revolutionäre in Kiew sind nach der Anerkennung durch West und Ost, so faschistisch sie auch sind, "berechtigt" zu versuchen, Lugansk und Donetzk zurückzuholen. Eingrifevon außen wären eine nach allen Regeln verbotene Einmischung in die inneren Angelegenheite eines anderen Staates! Dennoch hatte ich erwartet,dass Putin im Handstreich mit der Krim auch Dombass und Kumbass nach Russland einverleiben würde, weil dort immerhin fst 50 % der Menschen russisch sprechen.

    Aber was ist das für eine dünne Basis in Sachen der Krim, die mal einfach der Ukraine "einfach so" zugeschlagen und jetzt wieder weggenommen worden ist. Dort sind die russischsprachigen Menschen doch so sehr in der Mehrzahl, dass es moralisch ein unertägliches Übel wäre, wenn der Oligarch Poroschenko und die Faschisten in Kiew die Halbinsel zurück holen wollten.

    Völkerrecht ist eben kein staatliches Recht.Iste es nicht durchsetzbar wie im vorliegenden Fall, kann man es schlicht vergessen!


    AntwortenLöschen