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Donnerstag, 2. Januar 2020

Andere Art von Krieg



Mit Dank an die 'Junge Welt' und Karin Leukefeld. Über die Verbrechen der USRAELEU-Mafia zu lesen, schnürt einem regelmäßig die Luft ab. Beinahe noch schlimmer ist das schamlose Schweigen der Mainstream- Medien und der Rechtsinstanzen. Für so viel Feigheit verdienen sie - na was wohl? Na Beförderung und Gehaltserhöhung.
Karin Leukefeld

16. 12 2019

Auch ohne Sanktionen genug gebeutelt: Die Wirtschaft im zerstörten Syrien (Manbidsch, 10.5.2018)

Nach Angaben ihres Gouverneurs Talal Barasi ist im Laufe des Krieges rund eine halbe Million Menschen aus der Provinz Homs geflohen, der größten Syriens. 2,3 Millionen Menschen hätten vor dem Krieg in Homs gelebt, erläuterte Barasi im Gespräch mit jW. Von diesen hätten etwa 500.000 Personen bzw. 100.000 Familien die Provinz verlassen. Rund 40 Prozent seien zurückgekehrt, sowohl Inlandsvertriebene als auch Menschen, die im Libanon Schutz gesucht hätten. Die Aufgabe von Provinz- und Zentralregierung sei, die Voraussetzungen für die Rückkehr zu schaffen und die öffentliche Versorgung wiederherzustellen. Die Regierung repariere die Wasserreservoire, Straßen und Schulen, doch die Sanktionen hinderten Syrien daran, notwendige Baumaterialien zu besorgen.

Die Ingenieure in Homs planten den Wiederaufbau nach neuestem Standard, erläuterte Barasi. Ein Masterplan für die Jahre 2025–2035 sei aufgelegt worden. »Die unfairen Sanktionen gegen das syrische Volk wirken sich negativ auf den Wiederaufbauprozess aus.« Maschinen und Werkzeuge, die gebraucht würden, könnten nicht eingeführt werden. Barasi hob besonders das Ölembargo hervor: »Wir brauchen Öl für die Industrie, den Transport, zum Heizen, für den Wiederaufbau, für die Krankenhäuser, und auch, um Strom zu produzieren. Das ist ein Wirtschaftskrieg, der gegen Syrien geführt wird.«

Wer immer aus Homs sei und zurückkehren wolle, sei willkommen, so der Gouverneur von Homs. 14 Busse, etwa 700 Personen, seien aus Dscharabulus an der Grenze zur Türkei zurückgekehrt. Für die Menschen aus dem Norden sei es schwierig, weil Ankara die Zusammenarbeit mit Damaskus verweigere. »Aber aus dem Libanon kehren Leute ganz offiziell über die Grenze zurück. Geregelt wird das durch ein syrisch-libanesisches Komitee. Wir haben die Namen und Listen der Menschen, die zurückkehren wollen, alles ist geregelt.« Auch für Rückkehrer aus Jordanien arbeiteten die syrische und jordanische Regierung zusammen.

Es gebe dennoch weiterhin viele Gründe, warum die Menschen nicht zurückkämen, es fehle ihnen an Geld und an Transportmöglichkeiten. Einige der Terrorgruppen ließen die Menschen nicht ziehen, andere würden von den internationalen Truppen in der Region gestoppt. »Wir sind der festen Überzeugung, dass alle Syrer zurück nach Hause kommen sollten. Und ich wiederhole, dass wir den Rückkehrern alle Dienste, die gebraucht werden, anbieten werden. Wir werden selbst Busse schicken, um sie von der Grenze abzuholen.«(kl)

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Anfang Dezember hat die Innenministerkonferenz den Abschiebestopp für Syrien ohne Einschränkungen zunächst bis Juni 2020 verlängert. Ursprünglich wollten die Innenminister bei ihrem Herbsttreffen in Lübeck den Abschiebestopp im Fall von Schwerkriminellen lockern. Im Rahmen der Konferenz wurde jedoch ein düsteres Bild von Syrien gezeichnet. Das Land »ist alles andere als sicher«, erklärte eine kirchliche Hilfsorganisation. Es existierten »kaum Bildungs-oder Ausbildungschancen und wenig Perspektiven, Arbeit zu finden und ein Einkommen zu erwirtschaften«. Das Gesundheitssystem sei »am Boden«, es gebe nicht »genug intakten Wohnraum«. In einem an die Konferenz gerichteten Bericht des Auswärtigen Amtes war zu lesen, es gebe »keine sicheren Gebiete für Rückkehrer«. Angriffe »des Regimes« seien überall und jederzeit möglich, ausgenommen seien nur die Gebiete, die aktuell unter türkischer oder kurdischer Kontrolle stünden oder von den USA kontrolliert würden.

Anders als von Politik und Medien geschildert, sind die Kriegshandlungen jedoch weitgehend zum Erliegen gekommen, außer in Idlib und anderen Gebieten im Norden des Landes. Allerdings tobt nun eine andere Art von Krieg, der auf die einseitigen wirtschaftlichen Strafmaßnahmen der Europäischen Union und ein Ölembargo der USA zurückzuführen ist – ein Wirtschaftskrieg.

Rückkehrwillig

Zehntausende Menschen lassen sich dennoch nicht davon abhalten, nach Syrien zurückzukehren. Sie kommen aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien, auch aus Europa kehren Syrer in ihre Heimat zurück. In einem Bericht des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) von Oktober 2019 heißt es, dass zwischen Januar und September des laufenden Jahres 75.501 Flüchtlinge »spontan« zurückgekehrt seien. Vermutlich sei diese Zahl sogar höher. Für das Jahr 2019 erwarte man eine »Zunahme selbstorganisierter Rückkehr«, obwohl diese eine Herausforderung darstelle, heißt es in dem Bericht. Das UNHCR versuche mit Reparaturen von Unterkünften, juristischem Beistand, Lebensunterhalt und Bildung zu helfen. »Die wachsenden Anforderungen für die Unterstützung der Rückkehrer« erforderten jedoch mehr Einsatz aller Akteure.

Aber die reichen UN-Mitgliedsstaaten aus Europa, die USA oder die Golfstaaten leisten keine Unterstützung. Die Regierung in Damaskus wird isoliert, und nach dem Krieg zerstören nun die einseitigen EU-Wirtschaftssanktionen die syrische Ökonomie. Erstmals waren diese 2011 gegen den Ölsektor Syriens verhängt worden. Seitdem wurden sie jährlich, zuletzt im Mai 2019 bis zum 1. Juni 2020, verlängert und wiederholt verschärft.

Aktuell stehen 269 Personen und 69 Institutionen und Unternehmen auf der Liste. Gegen sie besteht eine EU-Einreisesperre, persönliches Vermögen auf europäischen Banken wurde eingefroren. Sie seien für Gewalt und Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich und profitierten von der »Unterstützung des Regimes und/oder davon, dass sie mit Personen oder Institutionen des Regimes verbunden« seien, wird als Grund angegeben. Auf der Liste finden sich neben der gesamten syrischen Regierung Militärs, Geschäftsleute und deren Firmen. Hinzu kommen die syrische Fluggesellschaft Syrian Arab Airlines, der Mobilfunkanbieter Syriatel, die renommierte Tageszeitung Al-Watan sowie sämtliche syrischen Ölfördergesellschaften und Banken einschließlich der Zentralbank. Selbst die syrischen Organisationen für Tabak- und Baumwollvermarktung stehen unter Sanktionen, weil es sich um staatliche Einrichtungen handelt.

Wiederaufbau erschwert

Die einseitigen Strafmaßnahmen wirken verheerend, zumal sie mit dem ebenfalls einseitigen Ölembargo der USA verknüpft sind. In Aleppo sind den Geschäftsleuten der Industrie- und Handelskammer durch die Sanktionen die Hände gebunden. Sie »hindern uns daran, unsere Firmen aufzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen«, kritisierte ein Geschäftsmann in Aleppo im Gespräch mit jW. Statt dessen schicke Europa Hilfsorganisationen nach Syrien: »Die geben Brot, aber keine Arbeit. Die Menschen werden abhängig, anstatt in Würde zu leben. Jeder Arbeiter, den wir einstellen würden, könnte seine Familie selber ernähren.«

Weil nur der UN-Sicherheitsrat befugt ist, Strafmaßnahmen gegen ein Land zu verhängen, seien die einseitigen Sanktionen völkerrechtswidrig, wie der zuständige UN-Sonderberichterstatter, Idriss Jazairy, immer wieder erklärt. Die Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten lehne einseitige Strafmaßnahmen ab, doch die reichen westlichen Staaten nähmen das Recht in ihre eigenen Hände, das verschärfe international die Kriegsgefahr.

Am 21. November befasste sich nun das Zweite Komitee für Wirtschaft und Finanzen bei den Vereinten Nationen mit der Frage der Rechtmäßigkeit einseitiger Sanktionen. 16 Resolutionsentwürfe lagen vor, zwei wurden angenommen. Darunter einer, der die »internationale Gemeinschaft« auffordert, einseitige wirtschaftliche, finanzielle oder Handelssanktionen zu verurteilen, weil sie die Entwicklung von Staaten verhinderten. Strafen, die nicht von UN-Organen autorisiert seien, müssten außer Kraft gesetzt werden. Solche Maßnahmen seien mit dem Völkerrecht unvereinbar und widersprächen dem Grundprinzip des multilateralen Wirtschaftssystems. 116 UN-Mitgliedsstaaten stimmten der Resolution zu, zwei Staaten – die USA und Israel – stimmten dagegen. 52 Staaten, darunter alle EU-Staaten einschließlich Deutschlands, enthielten sich.

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