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Samstag, 7. Dezember 2019

Auf dem Weg zum IGH: Myanmar, Völkermord und Aung San Suu Kyis Glücksspiel




Dr Binoy Kampmark
4. Dezember 2019
Aus dem Englischen: Einar Schlereth
Rohingyas vor der Exekution
Die derzeit im Amt befindlichen Führungskräfte treten selten vor dem Internationalen Gerichtshof oder dem Internationalen Strafgerichtshof auf. Das Völkerrecht scheint an der Vorstellung festzuhalten, dass Staatschefs, zumindest für die Dauer ihrer Amtszeit, vor Strafverfolgung geschützt sind. Dinge werden anders, wenn die Zeit im Büro abläuft.

Wie dem auch sei, Myanmars Aung San Suu Kyi, die immer weniger Friedenspreise und Auszeichnungen für ihre fragwürdigen Antworten auf die Notlage der muslimischen Minderheit der Rohingyas erhält, hat einen Plan. Sie beabsichtigt, persönlich den Fall ihres Landes gegen Vorwürfe des Völkermords vor dem Internationalen Gerichtshof anzufechten. Wie das Innenministerium behauptet, ist das Argument gegen die staatliche Brutalität gegen die Rohingya aus Unwissenheit über "die Komplexität des Themas und die Berichte des Volkes von Myanmar" entstanden.

Der Fall selbst stammt aus dem Vorrat der universellen Gerichtsbarkeit, ein Konzept, das Henry Kissinger so beunruhigend für die Freiheit der flexiblen Staatskunst findet. Der ehemalige US-Außenminister warnte 2001 davor, dass die Unterwerfung der internationalen Beziehungen unter Gerichtsverfahren mit Risiken verbunden sei. "Die Gefahr besteht darin, die Bemühungen auf die Spitze zu treiben, die Gefahr laufen, die Tyrannei der Richter durch die der Regierungen zu ersetzen; in der Vergangenheit hat die Diktatur der Tugendhaften oft zu Inquisitionen und sogar Hexenjagden geführt."

Kissinger ignoriert einen nachwirkenden Punkt, der bis zum römischen Recht zurückreicht, dass die universelle Gerichtsbarkeit oder zumindest die Rhetorik davon gegen bestimmte Verbrechen ausgeübt werden kann, die das zarte Bewusstsein der Menschheit aufrütteln könnte. So könnte beispielsweise Piraterie als extraterritoriale Straftat bestraft werden, obwohl sie nicht mit dem Völkerstrafrecht gleichgestellt werden sollte. "Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, wie abscheulich dieses Verbrechen ist", hieß es in der Rede vor der Jury vor der Freisprechung im Piraterieprozess gegen Capt William Kidd im Jahr 1701. "Piraten heißen "Hostes humani generis", die Feinde des Volkes."