Prof. Saibaba ist zu 90% behindert. Er kann keinen Schritt gehen, kann kein Gewehr halten, kein Plakat an die Wand kleben, aber er ist ein Schwerverbrecher. Stellt euch vor: Er hat Sympathien für Maoisten
geäußert und hat sogar ein Buch über sie gehabt. Daher sitzt er schon fast 7 Jahre im Gefängnis unter
verschärften Bedingungen. So sieht es in der "indischen größten Demokratie der Welt" aus. Es ist ein einziger faschistisch-rassistischer failed state, ein Verbrecherstaat.
Der Preis der Äußerung von Dissens: UAPA gegen G.N. Saibaba, Gautam Navlakha, Pater Stan Swamy u. a.
Kunal Pant
26. 12. 2020
Aus dem Englischen: Einar Schlereth
Prof. Saibaba ist zu 90% behindert. Er hat Sympathien für Maoisten geäußert und daher sitzt er schon fast 7 Jahre im Gefängnis unter scharfen Bedingungen.Im Jahr 2016 fragte ein Richter des Obersten Gerichtshofs den Staat Maharashtra: "Wollen Sie ein Pfund Fleisch herausholen?" Die Aussage richtete sich gegen den Staat, weil er das Kautionsgesuch des Professors der Universität Delhi, G. N. Saibaba, angefochten hatte. Saibaba wurde 2014 verhaftet, mit der Begründung, ihn daran zu hindern, das zu begehen, nämlich "anti-nationale Aktivitäten", wie die Polizei es nannte.
Saibaba, ein zu 90% behinderter Mann, wurde in Einzelhaft gehalten. Weniger als ein Jahr, nachdem er vom Obersten Gerichtshof auf Kaution freigelassen worden war, wurde er zusammen mit fünf anderen von einem Bezirksgericht in Maharashtra unter dem Unlawful Activities Prevention Act, 1967, wegen politischer Überzeugungen und Sympathien für die Maoisten zu lebenslanger Haft verurteilt. [Meine Hervorhebung. D. Ü.]Dieser Fall lässt die Frage rund um das UAPA wieder aufleben, in deren Zentrum die Frage steht: "Was ist ein Verbrechen?" und "Wer ist ein Krimineller?"
Saibabas wirkliches "Verbrechen" war jedoch, dass er einer der Leute war, die sich gegen die sogenannte Operation Green Hunt einsetzten, bei der die Regierung Bürgerwehrgruppen gegründet und paramilitärische Kräfte in die Wälder Zentralindiens verlegt hatte, wo sie eine Absichtserklärung unterzeichnet hatten, um die indigene Bevölkerung von ihrem Land zu vertreiben und es den Bergbauunternehmen zu überlassen. In diesen Dörfern herrschte absolute Gewalt, sie wurden in Brand gesetzt, vergewaltigt, getötet und die Menschen vertrieben. All dies geschah im Gewand einer Anti-Naxaliten-Operation, die 2009 begann. Trotzdem werden die Menschen, die gegen die Vertreibungen protestieren, als Anti-Naxaliten bezeichnet. Als Arundhati Roy, Aktivistin und Booker-Preisträgerin, in einem Artikel ihre Besorgnis über die Verfolgung und Inhaftierung eines querschnittsgelähmten Professors zum Ausdruck brachte, wurde sie wegen Missachtung des Gerichts angeklagt und ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.
Das UAPA wurde unverhältnismäßig oft gegen Minderheiten (Muslime, Dalits, Adivasi), Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und politische Gegner eingesetzt. Laut der Gefängnisstatistik Indiens machen Muslime, Dalits und Adivasi zwar 39 % der indischen Bevölkerung aus, aber 53 % der Gefängnispopulation. Neben Saibaba sind die fünf Verurteilten Journalisten, soziale Aktivisten, Studenten und Stammesangehörige. Um einen Auszug aus dem Urteil zu zitieren: "Sie heckten eine kriminelle Verschwörung aus, um einen Krieg gegen die indische Regierung zu führen und um Menschen mit der Absicht zu sammeln, einen Krieg gegen die indische Regierung zu führen." Die Polizei erwähnte, dass er im Besitz von maoistischer Literatur gefunden wurde.
Es gibt mehrere Probleme mit dem UAPA. Es gibt zu weite und mehrdeutige Definitionen von Terrorismus, die dem Legalitätsprinzip nicht genügen. Die Novelle des UAPA von 2008 folgt seinem Vorgänger POTA, indem sie festlegt, dass eine ungesetzliche Handlung eine ist, die mit der Absicht ausgeführt wird, "die Einheit, Integrität, Sicherheit oder Souveränität Indiens zu bedrohen oder ... das Volk in Angst und Schrecken zu versetzen". Die Änderungen erweitern jedoch auch die frühere POTA-Definition, indem sie festlegen, dass jede Handlung, die "wahrscheinlich die Einheit, Integrität, Sicherheit oder Souveränität Indiens bedroht" oder jede Handlung, die "wahrscheinlich die Menschen in Indien oder in einem anderen Land in Angst und Schrecken versetzt", ebenfalls eine terroristische Handlung ist (Hervorhebung hinzugefügt). Dies führt dazu, dass Subjektivität in die Definition einfließt und die Definition sogar extraterritorial erweitert wird. Man muss also nicht wirklich ein Verbrechen begehen, um nach diesem Gesetz verhaftet zu werden. Man könnte verhaftet werden, weil man an einer Protestversammlung teilnimmt oder ein Buch über die Revolution liest, oder sogar, weil man bei der Nationalhymne nicht steht. Gautam Navlakha hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das Gesetz im Wesentlichen Menschen für "Gedanken"-Verbrechen bestraft, wenn ihre Ideologie von der Regierung abweicht. Die Verurteilungen nach dem Gesetz sind gering. Im Durchschnitt von 2014 bis 2016 haben 75 Prozent der Fälle mit Freispruch/Entlassung geendet, weil die Verhaftungen aufgrund fadenscheinigster Beweise erfolgten.
Die vagen Definitionen werden von den Behörden benutzt, um Muslime als Helfer und Anstifter von Aktivitäten der SIMI (seit September 2001 verbotene Organisation) zu bezeichnen. Beispiele dafür sind das Abheben von Geld vom eigenen Sparkonto, das als Finanzierung von SIMI behandelt wird, ein Mitglied eines Masjid-Komitees, das als Gastgeber von SIMI behandelt wird, und so weiter. In ähnlicher Weise werden politisch Andersdenkende (einschließlich Mitglieder der Dalit- und Stammesgemeinschaften) als Mitglieder verbotener maoistischer Gruppen in einen Topf geworfen. Beispiele dafür sind Sudhir Dhawale, Surendra Gadling, Shoma Sen, Mahesh Raut und Rona Wilson - alles Dalit-Aktivisten - angeblich wegen ihrer Verbindung zur "Elgar Parishad." (Bhima Koregaon). Die Vagheit schafft auch eine Barriere der gerichtlichen Überprüfung, wo die Justiz es versäumt hat, die Fälle von Recht und Ordnung und nationaler Souveränität zu unterscheiden. Der Richter in Saibabas Fall sagte: "Meiner Meinung nach ist die lebenslange Haftstrafe auch nicht die ausreichende Strafe für den Angeklagten."
