An die
Bundesärztekammer
Präsident Herrn Dr. Klaus Reinhardt
Vizepräsidentinnen Frau Dr. Heidrun Gitter
und Frau Dr. Ellen Lundershausen
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
&
Vorstand der Bundesapothekerkammer
Präsident Herrn Thomas Benkert
Vizepräsidentin Frau Ursula Funke
Heidestraße 7
10557 Berlin
Impfung gegen SARS-CoV-2
„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“
Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin,
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte- und Apothekerkammern riefen in den vergangenen
Wochen ihre Mitglieder auf, sich an den Impfaktionen gegen SARS-CoV-2 in staatlich
eingerichteten Impfzentren zu beteiligen.
Wir als namentlich unterzeichnende ÄrztInnen, ApothekerInnen und NaturwissenschaftlerInnen
können diese Impfungen aus medizinisch-wissenschaftlichen, ethischen und berufsrechtlichen
Gründen 1 weder unterstützen noch befürworten.
Wir fordern Sie auf, die Ärzte- und Apothekerschaft über die unten aufgeführten Sachverhalte
unverzüglich zu informieren. Wir bitten Sie dringend, Ihre Unterstützung dieser Impfaktionen
angesichts des derzeitigen Kenntnisstandes über unkalkulierbare Risiken 2,3,4,5,6 speziell dieser
Impfung einzustellen. Dies entspricht der Verantwortung unseres ärztlichen und pharmazeutischen
Berufes und dem Gelöbnis 1 des Berufstandes zum Schutze der PatientInnen.
1Begründung
1. Impfstoffe haben wie andere Arzneimittel auch unerwünschte Wirkungen. Diese können im
Einzelfall schwerwiegend bis tödlich sein. Dies hatte sich beispielsweise im Rahmen der
Pandemrix-Impfung gegen H1N1-Viren im Jahr 2009 gezeigt. Hier war das Nutzen-Risiko-
Verhältnis im Rückblick eindeutig negativ. Der immense Schaden, insbesondere das gehäufte
Auftreten von Narkolepsie bei Kindern und Jugendlichen, war letztlich weitaus größer als der
ex ante vermutete Nutzen 13 . Die Geschädigten leiden an diesen Impfschäden bis heute.
2. Um Schäden durch Arzneimittel und Impfstoffe so weit wie möglich zu verhindern, wurden als
Lehre aus der Contergan-Katastrophe mit dem Arzneimittelgesetz 1978 in Deutschland
gesetzliche Anforderungen für die Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln und
Impfstoffen geschaffen und bis heute immer weiter verbessert. Diese Regularien sind
mittlerweile weltweit weitgehend vereinheitlicht. Wie wichtig die frühzeitige Erfassung
unerwünschter Arzneimittelwirkungen für eine Nutzen-Risiko-Bewertung von Impfstoffen ist,
hat sich nicht erst mit dem Pandemrix-Skandal gezeigt.
3. Die Entwicklung eines Impfstoffes ist komplex und aufwendig, sie erfordert umfangreiche
Prüfungen nicht nur zur Wirksamkeit, sondern auch zur Unbedenklichkeit. Diese Prüfungen
umfassen präklinische pharmakologische und toxikologische Studien, die unter normalen
Umständen mehrere Jahre dauern können.
Erst wenn diese Untersuchungen keine unverhältnismäßigen Risiken erkennen lassen, darf
ein Impfstoff erstmalig Menschen verabreicht werden. Diese sogenannten präklinischen
Untersuchungen, insbesondere Langzeitstudien fehlen wegen der kurzen Entwicklungszeit der
SARS-CoV-2-Vakzine weitgehend. Auf die damit verbundenen Risiken der Impfung gegen
SARS-CoV-2 hat u.a. der Immunologe und Toxikologe Hockertz hingewiesen 3,8 .
4. Auch im unabhängigen Informationsblatt „Der Arzneimittelbrief“ (Hrsg. ist u.a. der Vorsitzende
der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft) werden offene Fragen und Bedenken
hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit der im Zulassungsverfahren befindlichen Impfstoffe
gegen SARS-CoV-2 diskutiert. 7
Die laufenden klinischen Phasen I und II wurden durch sog. „Teleskopierung“ stark verkürzt;
dies unter Inkaufnahme unkalkulierbarer Risiken (z.B. unerwünschte Autoimmunreaktionen).
Der Arzneimittelbrief konstatiert zudem 7 : „Auch wird ein sehr wichtiger Wirksamkeitsendpunkt
der Impfstoffe, die „sterile Immunität“ in den laufenden Studien kaum berücksichtigt. Würde
durch eine Impfung eine anhaltende sterile Immunität erreicht – die ideale Wirkung einer
Impfung - könnten Infektionsketten unterbrochen werden. Die bisher publizierten Ergebnisse
der laufenden Impfstudien lassen das aber kaum erwarten.“
5. Bei den derzeit in Europa im Zulassungsverfahren befindlichen Impfstoffen gegen SARS-
CoV-2 handelt es sich teilweise um genetische Impfstoffe mit neuen Wirkmechanismen.
Solche Impfstoffe wurden bisher zur Anwendung beim Menschen weltweit noch nicht
zugelassen 5,8 . Die Entwicklung und Prüfung dieser Impfstoffe erfordert eine besonders
sorgfältige Bewertung des Nutzen-Risiko-Profils. Die hierfür erforderlichen Daten sind in den
verkürzten Zulassungsverfahren nicht zu gewinnen.
6. Daher muss im Hinblick auf die geplante Impfung gegen SARS-CoV-2 festgestellt werden,
dass die Impfstoffe nicht lege artis entsprechend den regulatorischen Anforderungen
entwickelt wurden. Die verkürzten Entwicklungszeiträume implizieren erhebliche Risiken. Die
bisher geltenden Anforderungen zur Zulassung vorausgesetzt, wäre hier eine Entwicklungs-
und Zulassungszeit von 5 bis 8 Jahren erforderlich 8 .
27. Aufgrund massiver Sicherheitsbedenken angesichts der bisherigen Studienlage 9 forderten
Wodarg und Yeadon die EMA in einer Petition auf, die laufenden klinischen
Zulassungsstudien zu beenden. Die potentiellen Impfschäden können derzeit weder
hinsichtlich ihrer Häufigkeit noch ihrer Schwere 5,6 ausreichend eingeschätzt werden.
Zu nennende Risiken sind beispielsweise:
a. Das „Antibody Dependant Enhancement“ (ADE), eine bekannte unerwünschte Wirkung
bei Impfstoffen, die für Dengue-, Ebola-, HI-, RS- und andere Coronaviren untersucht
wurde. Hier kommt es zu einer überschießenden Immunreaktion bei der Infektion mit
dem jeweiligen Virus nach der Impfung und damit zu einer in der Regel schwerwiegenden
Erkrankung bis hin zu Todesfolgen. Dies waren Gründe, warum bisherige Versuche,
Impfstoffe gegen Coronaviren zu entwickeln, bereits basierend auf den in-vitro- Daten
bzw. tierexperimentellen Daten abgebrochen werden mussten 7 .
b. Allergenität mit schweren und schwersten allergischen Reaktionen gegen Impfstoffe,
denen Polyethylenglycol oder Nanopartikel zugesetzt werden 5 .
c. Antikörperentwicklung gegen Spike- Proteine und damit auch gegen Syncytin-1 mit
einer potentiell sich hieraus ergebenden weiblichen Infertilität 9 und möglichem Einfluss
auf die Ausbildung neuropsychiatrischer Erkrankungen wie MS und Schizophrenie 9,10 .
8. Bereits die Verabreichung von Impfstoffen, für die ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht
mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann, erscheint uns ethisch nicht
vertretbar. Wenn aber darüber hinaus, wie hier vorliegend, potentielle Risiken nicht adäquat
untersucht wurden und es ernstzunehmende Hinweise auf erhebliche gesundheitliche Risiken
speziell dieser Impfung gibt, dann ist die Verabreichung einer solchen Impfung aus unserer
Sicht unverantwortlich und für uns mit dem ärztlichen Berufsethos nicht vereinbar 1 .
Fazit
Aus den genannten Gründen (unvollständige Datenlage, nicht kalkulierbare medizinische Risiken)
können wir die Einführung der neuen Impfstoffe weder befürworten noch unterstützen.
Auch die erfolgte Zulassung der neuen Impfstoffe durch die EMA entbindet uns als ÄrztInnen und
ApothekerInnen nicht von der medizinisch- wissenschaftlichen 11 und juristischen Verantwortung 12
gegenüber jedem einzelnen Menschen. Dies schließt eine gewissenhafte individualisierte
Aufklärung, Beratung und Applikation ein.
Die Einbeziehung und Anhörung kritischer Experten und Wissenschaftler ist zwingend und zeitnah
geboten und sollte jetzt auch von Ärzte- und Apothekerorganisationen gefordert werden.
Politik und Pharmaindustrie werden mit dem Argument, nach bestem Wissen gehandelt zu haben,
ihre Verantwortung letztlich an die Ärzte und auch Apotheker als beratende und ausführende
Instanz weitergeben.
Die beteiligten ÄrztInnen und ApothekerInnen stehen am Ende der Verantwortungskette.
Es ist die Pflicht aller ÄrztInnen und ApothekerInnen, ihr Wissen um medizinische Risiken
insbesondere dieser Impfung gegen SARS-CoV-2 zum Wohl der ihnen anvertrauten PatientInnen
einzusetzen und ein Handeln mit potentiell schädlichen Folgen zu unterlassen.
In drängender Sorge bitten wir unsere Standesvertretungen, die oben aufgeführten Aspekte in die
Überlegungen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 einzubeziehen, über Risiken angemessen
3aufzuklären und die bisherige offene oder indirekte Befürwortung der Impfung zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
als Korrespondenzadressen
Dr. med. Thomas Hampe (Chirurg /Unfallchirurg a.D.), Ginsterweg 19, 59821 Arnsberg
Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. med. Christian Wolff (FA für Kinder- und Jugendmedizin), Zur Höhe 67a, 58091 Hagen
Radimé Farhumand (Ärztin für Anästhesie), Roggenkampsweg 6, 45883 Gelsenkirchen
Astrid Kipp (Apothekerin), Maximilian-Kolbe-Str. 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Dr. rer. nat. Notker Böhm (Apotheker), Am Mühlenrain 4, 04435 Schkeuditz
Rolf-Herbert Müller (Arzt für Allgemeinmedizin und Chirotherapie), Azorenstr. 10e, 33729 Bielefeld
Dr. med. Ulrich Zacharias (FA für Gynäkologie), Altenmeller Ring 12, 49324 Melle
Dr. med. Thomas Quak (Arzt), Hauptstr. 18, 82256 Fürstenfeldbruck
Dr. med. Matthias Keilich (Arzt), Bismarckstr. 72/73, 12157 Berlin-Steglitz
Dr. rer. nat. Angela Klein (Apothekerin), Järkendorfer Str. 8, 97332 Volkach
Heike Friedländer (Apothekerin), Poststr. 4, 18225 Kühlungsborn
Bettina Weisheit (Apothekerin), Lahnstr. 10, 26382 Wilhelmshaven
Dr. med. Andreas Becking (FA für Innere Medizin und Psychotherapie), Eisenbahnstr. 64, 79098 Freiburg
Dr. med. Michaela Hösl (FÄ für Innere Medizin und Nephrologie), Zehlendorfer Damm 75, 14532 Kleinmachnow
Helmut Keil (Arzt), Weikersbergstr. 26, 89551 Königsbronn
4Anlage 1
Wir nachfolgend Unterzeichnende sind ÄrztInnen, ApothekerInnen, PsychotherapeutInnen und WissenschaftlerInnen.
Mit diesem Schreiben bringen wir unsere tiefe Besorgnis über den aktuellen Stand der geplanten Impfung gegen SARS-CoV-2 zum Ausdruck. Wir
befürworten individuelle Impfentscheidungen. Wir kennen bei COVID-19 potenziell schwere und in Einzelfällen auch tödliche Verläufe, wie bei
anderen viralen Erkrankungen auch. Wir gehören keiner parteipolitischen Gruppierung an und empfinden uns mit unserem Gewissen unserer
beruflichen Verantwortung und dem Wohl der uns anvertrauten PatientInnen verpflichtet.
Die Liste kann ich leider nicht anfügen,
weil sie einen Kilometer lang ist. Diese
PDF Dokumente sind ein Elend. Wer es
genau wissen will, muss sich wohl oder
übel an eine dieser Adressen wenden:
Dr. med. Thomas Hampe (Chirurg /Unfallchirurg a.D.), Ginsterweg 19, 59821 Arnsberg
Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. med. Christian Wolff (FA für Kinder- und Jugendmedizin), Zur Höhe 67a, 58091 Hagen Radimé Farhumand (Ärztin für Anästhesie), Roggenkampsweg 6, 45883 Gelsenkirchen
Astrid Kipp (Apothekerin), Maximilian-Kolbe-Str. 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück
bei uns gibt es ein Impfzentrum.
AntwortenLöschenBin da hingefahren und wollte den verantwortlichen Arzt sprechen.
Keine Chance. Security davor.
Einlass nur mit der "Einladung".
Habe ihm darauf hin eine Mail gesendet mit einem Video, dass auf die Gefahren hinweist.
Bekam keine Antwort.
Schrieb auch darunter:"Damit sie später nicht sagen können, sie hätten von nichts gewusst.
Diese elenden Mitläufer.
Hier wird ein Genozid an der Bevölkerung vollzogen. Und alle machen mit.
hallo Herr Schlereth, bitte nicht über PDF schimpfen. Einfach den Link in das Dokumente einfügen und jeder kann das PDF im Original lesen. Hier etwas Unterstützung, der Link: https://nx2001.your-storageshare.de/s/rwdBRzd5tTskSNt
AntwortenLöschenMfG Anon
Guten Abend Herr Schlereth in Frankreich bibt es ein freies Institut
AntwortenLöschenCTIAP da findet man alle Nebenwirkungen der Spritze und es wird wöchentlich aktualisiert. Im Februar bereits machte ein Minister darauf aufmerksam dass die Impfung sofort gestoppt werden muss. Es wird weiter gespritzt! Ich sendete dies an das hiesige Blatt: l'union de Reims bekam jedoch nicht mal eine Rückmeldung. Eine Schande. Kriminelles Pack. Mit besten Grüssen