Herr Pringle geht davon aus, dass der ESM-Vertrag gegen Artikel 125 des EU-Vertrages verstösst. Eigentlich wäre es ja Aufgabe der EU-Richter selbst aktiv zu werden, müssen sie doch die Verfassungsmässigkeit von EU-Gesetzen prüfen. So jedenfalls das bisherige Rechtsverständnis in den Nationalstaaten Europas. Scheinbar ist diese Rechtsprüfung auf EU-Ebene, nicht mehr nötig – obsolet! Dies würde den bisherigen Eindruck von einer Anti-demokratischen EU weiter zementieren.
Kurzum alle, die mit ihrer Zustimmung zum ESM-Vertrag die Staatsrechte der einzelnen Staaten verletzt haben, wie auch der Bundestag in Deutschland und auch der Bundesrat mitsamt Bundespräsident, sind jetzt in hellster Aufregung, ob der durchgepeitschte ESM-Akt vom EUGH als Gesetzesbruch beurteilt wird, oder ob das EUGH ähnlich wie das BVerfG in Deutschland “beide Augen” zudrückt.