Nun kommt es halt doch heraus, dass die ISRAEL-ZIONISTEN-Bande doch an der Ermordung von Suleimani beteiligt gewesen sind. Wundern tut sich wohl kaum jemand. Und die Kriegstreiber sitzen trocken und warm im Schutz ihres lieben Gottes, der in Washington hockt.
Zu meiner Freude bekam ich diesen Artikel von ehemaligen Kollegen aus dem NDR zugeschickt mit der Bitte der Weiterverbreitung, der ich gern nachkomme. Was sich die Knechte der USA in der EU so alles leisten, geht auf keine Kuhhaut. Dabei geben viele kleinere Länder in der Dritten Welt heldenhafte Beispiele, die ein leuchtendes Vorbild für alle Menschen bieten. Aber nicht für unsere 'Volksvertreter', die lieber in ihrer Jauchegrube rumplanschen.
Barbarisch manipuliert, barbarisch umgebracht
19. Januar 2020
Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam
Die Tagesschau serviert die v. Clausewitz-These 2.0: Massenmord
und Totschlag sind die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut: Bundeskanzlerin Merkel
forderte also während ihres Besuches in Moskau von der iranischen
Führung „schonungslose Aufklärung“ (1) des
Passagierflugzeug-Abschusses bei Teheran mit 176 Toten, obwohl Irans
Ministerpräsident Rohani die Verantwortlichkeit seines Militärs
bereits bekundet hatte. Merkel hielt anstelle einer Beileidsbekundung
– viele der Opfer waren ja Iraner – zwar bloß eine billige
Fensterrede, aber die Tagesschau rapportierte trotzdem. Nach Art des
Hauses, also ebenso billig. Dass unsere regierende Angela
gleichermaßen schonungslos von Washington eine Stellungnahme zum
US-amerikanischen Massenmord per Drohne verlangt hätte, davon konnte
natürlich nie und nimmer die Rede sein. Auch diesmal nicht. Es gilt
zweierlei Maß in Politik und Tagesschau, unseren Spitzenjournalisten
in der Hauptabteilung ARD-aktuell fällt das aber eh nicht mehr auf.
Sie berichten lieber, wie pressiert unsere Parlamentsmehrheit und
Regierung dabei sind, „mehr Verantwortung in der Welt“ zu
übernehmen. Dass das konkret nichts anderes ist als
Auftragserfüllung im US-Interesse, fällt unter ihren
Redaktionstisch. Dass die Berliner Polit-Lakaien bei ihren
Aktivitäten Mittel einsetzen, die im bürgerlichen Recht mindestens
den Straftatbestand der Nötigung, wenn nicht gar der Erpressung
erfüllen, bleibt folglich ebenfalls außer Betracht. Geradezu
klassisch ist der deutsche Umgang mit den Verantwortlichen in Bagdad
– wir blicken aufs jüngste Beispiel oppressiver deutscher
Außenpolitik.
Unmittelbar nach der Ermordung des iranischen Generals Soleimani
auf irakischem Boden hatte das Parlament in Bagdad einstimmig eine
Resolution verabschiedet, alle ausländischen Truppen aus dem Land zu
weisen (2). Das galt auch den dort stationierten 200
Bundeswehrsoldaten. Die irakischen Abgeordneten entsprachen damit
einem Antrag des kommissarischen Ministerpräsidenten Abdul-Mahdi.
Die Resolution hat zwar keine Gesetzeskraft, ist aber eine ebenso
unmissverständliche Willensbekundung wie der Antrag von Abdul-Mahdi.
Ins Gebet genommen
Am 14. Januar „diskutierten“ der Nahost-Beauftragte Philipp
Ackermann und der deutsche Botschafter in Bagdad, Ole Diehl, mit
Abdul-Mahdi die Konsequenzen dieses eindeutigen Wunsches nach Abzug
aller auswärtigen Truppen. (3, 4) Mit welchem Ergebnis, ließ der
Iraker von sich aus nicht verlauten. Und die Tagesschau fragte ihn
bzw. seinen Botschafter in Berlin auch nicht danach. Hingegen
berichteten arabische Quellen am selben Tag, Abdul-Mahdi wünsche nun
doch den Verbleib der Bundeswehr im Irak. (5) Ob unsere Unterhändler
mit dem irakischen Regierungschef Monopoly spielten – „Gehe
zurück nach Los!“ – oder mit welch anderen Mitteln sie ihn zum
Kurswechsel brachten, bleibt unserer Fantasie überlassen.
Aus Abdul-Mahdis angeblichem Sinneswandel machte Außenminister
Maas folgende Erklärung gegenüber dem deutschen Bundestag:
„Der Premierminister sagte uns, dass Bagdad ein großes
Interesse an der Fortsetzung des internationalen Engagements gegen
den islamischen Staat hat und sprach sich für den Verbleib der
Bundeswehr aus…“ (6, 7)
Maas hatte zwar angemerkt, dass es „kein Vorbeikommen“ an der
parlamentarischen Resolution gebe, wonach die ausländischen
Streitkräfte aus dem Irak zu verschwinden hätten. Es sei aber
wichtig, „die Errungenschaften“ im Kampf gegen den islamischen
Staat (IS) zu konsolidieren.
Mit anderen Worten: Maas tut so, als hätten nicht die Russen,
Syrer und Iraner den „Islamischen Staat“ weitestgehend
zerschlagen, sondern die atlantischen Demokratien unter maßgeblicher
Beteiligung unserer tapferen 200 Bundeskrieger im Irak. Als sei der
Irak ohne die deutschen Ausbilder im Fach „tödliche
Gewaltanwendung“ – konkret: „Menschen abmurksen“ – den
Dschihadisten des IS rettungslos ausgeliefert.
Abdul-Mahdi dürfte jedenfalls verstanden haben: „Friss die
Anwesenheit fremder Besatzungstruppen in deinem Land, einschließlich
unserer Bundeswehr, oder stirb.“ US-Präsident Trump hatte schon am
6. Januar mit massiven Repressalien gedroht, falls der Irak auf der
Ausweisung von US-Truppen bestehe: Milliarden Dollar als Kostenersatz
seien dann zu zahlen, der Irak werde mit „Sanktionen wie nie“
belegt, vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen, ruiniert.
Das berichtete sogar die Tagesschau. (8). Nur nannte sie die Drohung
Trumps nicht beim Namen: Erpressung pur. (9) Sein Vorgehen ist gemäß
UN-Charta kriminell – und Deutschlands völlig überforderter
Außenminister, wiewohl examinierter Jurist, segelte in diesem
Windschatten mit. De facto der Komplize eines Erpressers.
Der Wille der Iraker zählt nicht
Dass der deutsche Bundestag daraufhin am 15. Januar mit den
Stimmen der Regierungskoalition von Union und SPD den Wunsch der
irakischen Volksvertretung verwarf, die Bundeswehr aus ihrem Land
abzuziehen, war zu erwarten gewesen. Wie deutsche Parlamentarier sich
über den Willen ihrer irakischen Kollegen hinwegsetzten und wie ihr
Verständnis von „mehr Verantwortung in der Welt übernehmen“
aussieht, lässt sich in der Mediathek des „Parlamentsfernsehens“
bewundern. (10) Auch der Sender Phoenix übertrug diese gespenstische
Aussprache. Nur die Tagesschau brachte nichts. Zuschauer, die nichts
erfahren, brauchen nichts zu überdenken. In Bagdad wird man sich
seine eigenen Gedanken über den hilfreichen deutschen „Partner“
machen.
Zurück zu unserer eingangs geäußerten Kritik an den
Doppelstandards. Sie sind nur eine der vielen Ausformungen
politischer Perfidie, die deutsche Mandatsträger und Medienleute im
Gefolge der unbestreitbar verbrecherischen Weltmacht USA
demonstrieren. Der unbeabsichtigte, tragische Flugzeugabschuss in
Teheran beispielsweise wurde als willkommene Gelegenheit genutzt, vom
Mord an dem iranischen General Soleimani abzulenken und die Regierung
des Iran wieder als gefährlichen Feind zu dämonisieren. (11)
Das Massaker in Bagdad – neben Soleimani wurden sieben weitere
Menschen umgebracht, darunter sein Schwiegersohn und ein irakischer
General – wurde fast durchgängig als „gezielte Tötung”
ausgegeben. Die deutschen Leit- und Konzernmedien folgten erneut der
imperialen Sprachregelung. Objektiv zu melden, dass ein Massenmord im
Auftrag des US-Präsidenten Trump geschehen war, wagten sie nicht.
Deutschlandfunk-Intendant Raue gestattet sich immerhin ein
Fragezeichen:
„Gezielte Tötung, ist dies der angemessene Ausdruck? Es ist
die Übersetzung des englischen Begriffs „ targeted killing“, die
… beide Varianten (Tötung, Ermordung) zulässt, z.B. von der
Bundesregierung aber als „gezielte Tötung“ verwendet wird. Die
Antwort auf die Frage der korrekten Übersetzung fällt in der
öffentlichen Debatte je nach politischer Einschätzung des
jeweiligen Falls so oder so aus. … Durch unsere umfangreiche
Berichterstattung zu diesem Thema versuchen wir jedoch, es unseren
Hörerinnen und Hörern zu ermöglichen, zu einem eigenen Urteil zu
kommen…“ (12)
Wir lesen hier den exemplarischen Versuch eines Intendanten, das
kritische Publikum für dumm zu verkaufen: Es geht ja nicht um die
Frage der sinngemäß korrekten Übersetzung, sondern um begründeten
Zuhörerprotest gegen die verharmlosende und verfälschende
Berichterstattung über einen Auftragsmord.
Infame Lügen
Die USA setzen ihre Drohnen im sogenannten “Krieg gegen den
Terror” ein. In der Fachliteratur herrscht weitgehend Einigkeit,
dass er eine Erfindung ist, eine zielgerichtete Sinnestäuschung,
eine demagogische Infamie – und mit Sicherheit kein bewaffneter
Konflikt gemäß Völkerrecht, wonach ein Krieg nur zwischen Staaten
möglich ist. Auch wenn Soleimani, ein effizienter Bekämpfer der
Kopfabschneider des IS, dennoch – oder gerade deshalb – von der
Westlichen Wertegemeinschaft WWG negativ eingestuft war, durfte er
nicht “einfach so” umgebracht werden. Weder herrscht
Kriegszustand zwischen dem Iran und den USA, noch ging von Soleimani
und seinen Begleitern eine unmittelbare Gefahr aus.
Im Gegenteil: Soleimani war, wie heute bekannt, als Diplomat mit
einer Friedensmission unterwegs. Jeglicher Rechtfertigungsgrund für
seine Ermordung fehlt. Sie war eine pure, rachsüchtige
Machtdemonstration der USA. Daran ließ Trump selbst keinen Zweifel:
„Der General und die Al-Kuds-Brigaden sind verantwortlich
für den Tod von Hunderten Amerikanern und Verbündeten. Er hat in
den vergangenen Monaten Angriffe auf Stützpunkte von US-Verbündeten
gesteuert“. (13)
Die Behauptung, Soleimani sei vor allem deshalb beseitigt worden,
um „unmittelbar bevorstehende“ Anschläge zu verhindern, war
ebenfalls eine der üblichen Lügen des US-Regimes. Eine reine
Erfindung, genauso wie der ihm vorgeworfene, unbelegte Tod von
„Hunderten Amerikanern und Verbündeten“ (14):
US-Verteidigungsminister Mark Esper musste am 12. Januar, neun Tage
nachdem er den Mordauftrag von Präsident Trump hatte vollstrecken
lassen, öffentlich einräumen, dass es keine Beweise für die
behauptete Bedrohung gebe.
Außenminister Mike Pompeo hatte zuvor bereits Löcher in Trumps
Schutzbehauptung gerissen: „Ohne Zweifel“ habe Soleimani eine
Reihe von Attacken geplant, aber „wir wissen nicht genau, wann, und
wir wissen nicht genau, wo.“ Der Präsident soll Vertrauten
gegenüber angegeben haben, er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt
durch republikanische Senatoren, deren Unterstützung er für das
laufende Amtsenthebungsverfahren brauche. (15) Strich darunter: Ein
Mord zwecks persönlicher Machtsicherung…
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam in seinem
Gutachten – etwas zurückhaltender formulierend als wir – zu
folgendem Ergebnis:
„Die gezielte Tötung Soleimanis erfüllt offensichtlich
nicht die Kriterien eines „finalen Rettungsschusses“ und
erscheint insoweit als Verstoß gegen das Recht auf Leben aus Art. 6
UN-Zivilpakt. Im Hinblick auf den US-Drohneneinsatz vom 3. Januar
lässt sich das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage i.S.v. Art.
51 UN-Charta stark bezweifeln. Gemessen an den Kriterien des sog.
„Caroline-Falls“, wonach ein Staat, der sich auf
Selbstverteidigung beruft, nachweisen muss, dass der Angriff
„unmittelbar bevorstand, überwältigend war und keine Wahl der
Mittel und keine Zeit für weitere Beratungen ließ, hat die
US-Administration die Voraussetzungen für eine völkerrechtskonforme
Selbstverteidigung nicht substantiiert dargelegt.” (16)
Im Gegensatz zu früheren Streitfragen hat ARD-aktuell diesmal ein
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zwar erwähnt, den Text
aber lediglich auf ihrer Website tagesschau.de publiziert, einer
vergleichsweise unauffälligen Internet-Nische. Ihren 10 Millionen
TV-Guckern blieb die Nachricht vorenthalten; weder die Sendungen der
Tagesschau noch die Tagesthemen berichteten sinngemäß.
ARD-aktuell verschwieg darüber hinaus in ihren TV-Ausgaben*, dass
die USA zeitgleich mit dem Attentat auf Soleimani mindestens einen
weiteren Anschlag versucht hatten. Die „Washington Post“ und
danach auch die Nachrichtenagentur AP sowie der Fernsehsender CNN
berichteten von einem Angriff auf Abdul Resa Schahlai, einen
Kommandeur der Al-Kuds-Brigaden. Dieser Attentatsversuch war aber
fehlgeschlagen. (17) Er wird nicht der letzte bleiben.
Endlose Blutspur
Die „Kollateralschäden“ sind fürchterlich: Bereits in den
ersten sieben Monaten seiner Amtszeit wurden bei den von Trump
konsequent fortgeführten US-Drohneneinsätzen mindestens 2 800
Zivilisten umgebracht – allein in Irak und in Syrien! (18) Auf
dieser Zahlenbasis hochgerechnet und Jemen, Somalia, Afghanistan und
weitere Einsatzländer mitbedacht, sind bis heute mindestens 25 000
Tote zu beklagen, die Trumps Mordmaschinerie zum Opfer fielen. Genaue
Angaben darüber wird die Welt wohl nie erfahren: Trump hat der CIA
gestattet, ihre Zahlen geheim zuhalten. (19)
Ihre tödlichen Drohnenbombardements als organisierten Mord zu
bezeichnen, ist juristisch begründbar und deshalb auch für
Journalisten geboten. Als Mordmerkmale gelten: Gemeingefährlichkeit,
Heimtücke, niedrige Beweggründe und besondere Grausamkeit der Tat.
Bei den meisten Drohnenbombardements liegen sie alle vor, so auch
beim Attentat auf Soleimani. Die Tagesschau aber hat uns daran
gewöhnt, die Wiederholungs-Attentäter im Weißen Haus, im Pentagon
und in der CIA-Zentrale Langley als die „Guten“ zu sehen, trotz
ihrer erwiesenen Mordlust aufgrund wirtschaftlicher Motive. Obwohl
die schier endlose Blutspur dieser „Guten“ – allein vier
Millionen tote Muslime seit 2001 – doch gar nicht zu übersehen
ist.
Weiterhin finden sich in der verschleiernden, verharmlosenden und
irreleitenden Berichterstattung von ARD-aktuell keinerlei Hinweise
auf mögliche Mitverantwortung / Mittäterschaft der Bundesregierung,
speziell bei der Soleimani-Ermordung. Ein geradlinig denkender
Zeitgenosse hat kürzlich wegen des US-Drohnenangriffs auf den
iranischen General Anzeige erstattet. Das Auswärtigen Amt äußerte
auf Anfrage des SWR dazu jedoch nur, die Bundesregierung stehe mit
den USA
„in regelmäßigem und vertrauensvollem Austausch zur Rolle
des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein im internationalen US-Einsatz
unbemannter Luftfahrzeuge“. (20)
Die USA seien verpflichtet, deutsches Recht und Völkerrecht
einzuhalten. Dies hätten die Amerikaner zugesichert. Die
US-Regierung habe versichert, dass
„unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder gestartet
noch gesteuert werden“. (ebd.)
Lügen und faule Ausreden
Das ist allerdings nur eine völlig unbelegte, auf Irreführung
und Beschwichtigung bedachte Stellungnahme des Maas-Ministeriums.
Auch Merkels Regierungssprecher Seibert lügt mit Blick auf die
Ermordung Soleimanis trotz der nicht widerlegbaren Fakten hartnäckig
weiter:
„Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Luftstützpunkt
Ramstein an dieser Aktion beteiligt gewesen ist”. (21)
Dass das nicht stimmt und die Regierung seit Jahren informiert
ist, lässt sich beweisen.
Staatsminister Michael Roth, SPD, antwortete am 30. November 2016
im Bundestag zwar auf Nachfrage des Linkspartei-Abgeordneten Andrej
Hunko, die USA hätten dem auswärtigen Amt gesprächsweise
versichert, dass unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder
gestartet noch gesteuert würden, räumte aber zum ersten Mal ein,
dass
„die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterstützung
unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepräsenzpunkte auch in Deutschland
einschließen, von denen aus die Signale weitergeleitet würden.
Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge werden von verschiedenen
Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser
Fernmelderelaisschaltungen, von denen einige auch in Ramstein
laufen.” (22)
Spätestens seit dieser Aussage ist klar: Die US-Relaisstation in
Ramstein/Rheinland-Pfalz vervollständigt das technische
Instrumentarium, mit dem die Verantwortlichen in Washington
völkerrechtswidrig Drohnenmorde in Afrika und Asien ausführen
lassen. Da für Ramstein deutsches Recht und Völkerrecht gelten, ist
die Bundesregierung verpflichtet, einzuschreiten, wenn der begründete
Verdacht besteht, dass die Amerikaner mit ihren Drohnen
völkerrechtswidrig Mord oder Totschlag begehen. Definition für
Totschlag: „Vorsätzliche Tötung eines Menschen“. (23)
Doch unsere Regierung kuscht
Als willige und feige Vasallen der USA wagen weder die
Bundesregierung noch die Strafverfolgungsbehörden, Ermittlungen
aufzunehmen. Ihre Feigheit und Rückgratlosigkeit bemänteln sie mit
Bezugnahmen auf formale, nicht hinterfragte Behauptungen des
Imperiums:
“Für uns ist ein Punkt ganz entscheidend: Es gilt weiterhin
die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in
US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem
geltenden Recht erfolgen.” (Anm. 22)
Mit anderen Worten: Der Angeklagte, die Regierung der USA, darf
selber entscheiden, ob er eine Straftat begangen hat oder nicht. Auf
die Frage eines Bundestagsabgeordneten:
„Welche völkerrechtliche Prüfung plant die Bundesregierung
zu diesem Thema? Oder wollen Sie sich ausschließlich auf das
verlassen, was die US-Regierung Ihnen mitteilt?“ (Anm. 22)
antwortete Staatsminister Roth:
“Wir verlassen uns ja nicht alleine auf die Aussagen,
sondern wir bleiben mit den Vereinigten Staaten im regelmäßigen
Gespräch. Wir bleiben da am Ball, um die notwendigen Informationen
zu erhalten.” (Anm. 22)
Sind wir jetzt erschüttert von so viel charakterloser
Unterwürfigkeit gegenüber der „Führungsmacht“? Der
Staatsminister Roth hatte noch mehr Sülze auf Lager:
„Im Juli und August dieses Jahres wurden … US-Richtlinien
zu Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge veröffentlicht. Ich sage das
noch einmal, weil selbstverständlich auch für uns das Völkerrecht
strikt gilt. Die Vereinigten Staaten haben uns gegenüber zum
Ausdruck gebracht, dass diese Maßstäbe selbstverständlich auch für
sie gelten.” (Anm. 22)
Sogar Marcel Dickow, Leiter der Forschungsgruppe
Sicherheitspolitik bei der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ in
Berlin – die SWP wird von der Bundesregierung bezahlt! –
bezeichnete die genannte US-Veröffentlichung als bloß
„bürokratische Ersatzmaßnahme“:
„Es ist der Versuch einer bürokratischen Lösung eines
eigentlich ethischen und rechtlichen Problems.“ (24)
Das Handbuch, so Dickow, sage aber gar nichts darüber aus, ob die
Drohnenangriffe der USA wirklich legitim und legal seien. Über diese
Problematik versuche man mit der Veröffentlichung der US-Richtlinien
hinwegzutäuschen.
Heute, vier Jahre nach dieser öffentlichen Debatte, lässt eine
unverändert feige deutsche Regierung die US-Morde per Drohne noch
immer zu. Es ist nicht einmal geklärt, ob sie sich nach dem Attentat
auf Soleimani überhaupt an die US-Administration gewandt hat. (25)
Jedenfalls hat sie den USA nicht bis zur „schonungslosen
Aufklärung“ des Falles untersagt, die auf deutschem Boden
montierten US-Mordinstrumente weiter zu benützen. Der rechtlich
äußerst fragwürdige „Aufenthaltsvertrag“ (26), mit dem die in
Deutschland tätigen Angehörigen des US-Militärs der deutschen
Rechtsprechung entzogen und vor deutschen Strafverfolgern geschützt
werden, wurde nicht ausgesetzt, geschweige denn gekündigt, obwohl
das zur Herstellung der deutschen Souveränität zwingend geboten
wäre. (ebd.)
Die Kanzlerin lässt ihr Außenminister-Surrogat Maas große
Sprüche kloppen und ihre Amtströte Seibert Unwahrheiten auftischen.
In fremden Gefilden und in Angelegenheiten anderer Länder aber
fordert sie „schonungslose Aufklärung”. Toll.
Eine schallende Ohrfeige
Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem
aufsehenerregenden Urteil festgehalten, was Maxime der Regierung zu
sein hat. Die ARD sorgte allerdings dafür, dass das Aufsehen im ganz
kleinen Kreis blieb: Sie versteckte die Informationen über das
Urteil als Regionalnachricht des WDR. (27)
Drei Jemeniten hatten die Bundesregierung wegen der Ermordung von
Angehörigen durch US-Drohnen verklagt. Das OVG Münster gab den
Klägern teilweise Recht. (28) Es verpflichtete die Bundesregierung,
künftig dafür Sorge zu tragen, dass Kampfdrohnen, die über die
US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein gesteuert werden, keine
völkerrechtswidrigen Einsätze im Jemen fliegen.
Achtung, jetzt kommt, was von der Redlichkeit und
Völkerrechtstreue der Bundesregierung zu halten ist: Sie hat
Revision gegen das Urteil eingelegt. (29)
Über Ramstein werden auch die US-Drohneneinsatzbefehle im Irak
weitergeleitet. Die Ausführungen des Gerichtes zur Urteilsbegründung
(Anm. 28) sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung,
speziell für Kanzlerin Merkel und Außenminister Maas, beide
Exponenten der Liebedienerei gegenüber Washington. Die Begründung
ist lesenswert, da sie alle technischen und völkerrechtsrelevanten
Zusammenhänge deutlich machen.
Die Einlassung, man stehe in „regelmäßigem und
vertrauensvollem Austausch” mit den USA, um die jemenitischen
Kläger vor Schädigungen durch völkerrechtswidrige Drohnenangriffe
zu schützen, ist nach Auffassung des Gerichts völlig unzulänglich.
Tatsächlich bestünden erhebliche Zweifel, dass die USA beim
Drohneneinsatz im Jemen das Unterscheidungsgebot des humanitären
Völkerrechts beachten. Zu bezweifeln sei außerdem, dass die USA
nach ihren Drohneneinsätzen ihrer aus dem Menschenrecht auf Leben
folgenden Verpflichtung nachkommen und jeweils eine tatsächlich
hinreichende, wirksame amtliche Untersuchung von Todesfällen
vornehmen.
Fazit der Richter am Oberverwaltungsgericht Münster: Die
Bundesregierung dürfe sich nicht mit der allgemeinen Zusicherung der
USA begnügen, dass Aktivitäten in deren Militärliegenschaften auf
deutschem Boden mit dem bei uns geltenden Recht im Einklang stünden.
(Anm. 28.)
Totschlagskomplizen
Das tut die Bundesregierung bisher aber unbestreitbar. In
althergebrachter und stiller Kumpanei mit den Mördern und
Kriegstreibern des US-Regimes, vermeintlicher Alternativlosigkeit
ergeben. Ihr fügsamer Herold, die Tagesschau, sorgt mit
Hofberichterstattung dafür, dass das ahnungslose Publikum davon
nichts schnallt. Dabei könnten unsere Qualitätsjournalisten mit
zumutbarem Aufwand selbst ermitteln, was es mit der
US-Drohnen-Lenkstation Ramstein juristisch auf sich hat:
„Die völkerrechtswidrige gezielte Tötung von
Terrorverdächtigen und Unbeteiligten durch amerikanische
Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konfliktgebiets muss von
der Bundesregierung bei Kenntnisnahme mindestens durch Protestnote
abgelehnt werden, ansonsten würde sich die Bundesregierung
gegebenenfalls an einem völkerrechtlichen Delikt beteiligen.
Aufgrund der Gebietshoheit könnte Deutschland völkerstrafrechtlich
gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH-Statut) verpflichtet sein, etwaige völkerrechtswidrige
Einsätze ausländischer Truppen aktiv zu verhindern“ (30)
Sogar ein juristischer Laie versteht, was es hier aufzuklären
gälte. Ein halbwegs an seriöser Arbeit interessierter
Nachrichtenredakteur würde auch einmal im Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs nachschauen und dort in Artikel 25 lesen, es
„macht sich strafbar, wer zur Erleichterung eines solchen
Verbrechens (= gezielte Tötung, d.V.) Beihilfe oder sonstige
Unterstützung bei seiner Begehung oder versuchten Begehung leistet,
einschließlich der Bereitstellung der Mittel für die Begehung“
(31)
Das müsste dem um Seriosität bemühten Journalisten erhellen,
dass die Bundesregierung den USA in Ramstein nicht nur einfach das
Gelände für deren Drohnen-Lenkstation bereitstellt, sondern damit
auch ein “Mittel für die Begehung eines solchen Verbrechens“.
Von journalistischen Rohrkrepierern, die mit Prinzipien der
Rechtsstaatlichkeit und des politischen Anstands nichts anzufangen
wissen, ist solche nur unerheblich investigative und aufklärerische
Denk- und Schreibleistung allerdings nicht zu erwarten.
Die fünfte Kolonne der Krawallbrüder
Ein Indiz für Mangel an Haltung und beruflichem Ethos: Während
die Redakteure der Tagesschau jeden Pups der Fünften Kolonne des
Krawallbruders Navalny in Moskau zum Gewittersturm aufbauschen, war
weit und breit nichts vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sehen,
als vor der US-Garnison Ramstein im Herbst 2016 mehr als 8000
Menschen für den Frieden und ein Ende des Mordens per US-Drohnen
demonstrierten. Dröhnendes Schweigen darüber auch in den Sendungen
der Tagesschau. Der damalige NDR-Rundfunkratsvorsitzende Hörmann
merkte zu einer von uns eingereichten Beschwerde an:
„Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und
der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir
Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der
Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR
abgegeben.
Der Rundfunkrat ist darüberhinaus nicht befugt, in die
Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis
anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl
Einfluss zu nehmen.” (32)
Das war eine faule, bürokratisch gedrechselte Ausrede für
erwiesenes Versagen, denn der Rundfunkrat ist die einzige
Institution, die das Programm auf rechtliche Verstöße hin
kontrollieren und gegebenenfalls Wiederholungen verbieten darf.
Hörmanns Antwort belegt jedoch, dass die Kumpanei von Politik und
Medien bis in die Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks hineinwirkt, mit der Nebenwirkung, dass das genasführte
Publikum die Gremien auch noch finanzieren und ihren Spesenaufwand
bezahlen muss.
Unsere stolzen Volksvertreter
In der Bundestagsdebatte vom 15. Januar über den Auslandseinsatz
deutscher Soldaten im Irak warf die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Heike Hänsel, dem
Außenminister Maas vor, seine „blinde Gefolgschaft“ gegenüber
den USA beschädige das Völkerrecht insgesamt:
„Während US-Demokraten davon sprechen, Trump habe eine
Brandfackel in ein Pulverfass geworfen, ducken Sie sich einfach weg.
Im Gegensatz dazu haben Sie den Gegenschlag des Iran sofort
verurteilt. Sie diskreditieren sich mit dieser Haltung selbst als
diplomatischer Vermittler in der Region.“ (33, 34)
Ihr Verriss kam in der Tagesschau nicht vor, ebenso wie die
ungewöhnlich kritischen Anmerkungen des CDU-Abgeordneten Johann
Wadephul, eines ansonsten bekannt militaristischen Scharfmachers; er
hatte Solemanis Ermordung als „anarchische Tat” verurteilt:
“Wir sollten nicht zurückkehren in Verhaltensweise und
Wortwahl des Mittelalters. Der Westen hat eine andere Wertegrundlage.
Ich finde das gehört in der Situation dazu, dass wir dieses unseren
amerikanischen Partnern deutlich sagen.“ (Anm. 33)
Auch die Grünen rangen sich diesmal dazu durch, weder Frau Merkel
noch den USA als Bettvorleger zu dienen, sondern forderten,
„Donald Trump mit den gezielten Tötungen, mit denen
Völkerrecht gebrochen wird, die die Kriegsgefahr massiv erhöht, zu
kritisieren.” (Anm. 33)
Ach, ach, den Donald Trump „kritisieren“! Ja, und? Mehr hatten
die Grünen aber nicht auf der Pfanne. Von ihrer Friedenspolitik aus
den Gründerjahren ist wahrlich nichts mehr geblieben.
Die AfD blieb auf ihrem diffusen Kurs: Sie forderte zwar den Abzug
der Bundeswehr aus dem Irak, wich aber der Frage aus, ob die
Ermordung des iranischen Generals völkerrechtswidrig war.
Über die gesamte Bundestagssitzung am 15. Januar 2020 findet sich
kein Wort in den Sendungen der Tagesschau oder in den Tagesthemen.
Auch dies eine Glanzleistung des Tendenzjournalismus’.
„Rundfunk ist Medium und Faktor des Prozesses umfassender
freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung. Demgemäß
ist Rundfunkfreiheit primär eine der freien Meinungsbildung dienende
Freiheit. Sie ist konstituierend für die Demokratie. (35)
Daher die staatsvertragliche Verpflichtung zur umfassenden und
vollständigen Berichterstattung über wichtige Ereignisse des Tages.
Dürfen wir also erwarten, dass die ARD-aktuell eines schönen Tages
doch einfach nur berichtet, was Sache ist? Nämlich, dass der Westen
von Barbaren regiert wird. Dass es bei Massenmord und Totschlag um
die ultimative Freiheit des Kapitals geht, um das rücksichtslose
Ausbeuten aller Rohstofflager. Beileibe nicht um Demokratie und
Menschenrechte, nein, sondern um die ultima ratio vollkommen
unkontrollierter Machtexzesse. Und zwar im Dienste der 500 reichsten
Familien, die unsere Erde mit ihrer Anwesenheit ruinieren. Dürfen
wir – und gerade deshalb – sachgerechte, angemessene und
saubere Nachrichten verlangen?
Eine rhetorische Frage, mehr nicht. Die Tagesschau-Redaktion wird
sich ihr trotzdem nicht stellen. Sie ist ja schon mit simpleren
Aufgaben überfordert.
*Korrektur: Die Autoren baten um Korrektur der Passage, in der es
ursprünglich hieß: „ARD-aktuell verschwieg darüber hinaus, dass
die USA…“, Die Tagesschau hatte am 11. Januar in ihrem
Onlineangebot tatsächlich über den parallel erfolgten und
erfolglosen Attentatsversuch berichtet.
Quellen und Anmerkungen:
1. https://www.youtube.com/watch?v=69X0-U6oIKM. (Minute 13)
2. https://www.aljazeera.com/news/2020/01/iraqi-parliament-calls- expulsion-#foreign-troops-200105150709628.html
3. https://www.middleeastmonitor.com/20200115-abdul-mahdi-discusses-with-german-envoy-withdrawal-of-foreign-forces-from-iraq/
4. https://aawsat.com/english/home/article/2083896/abdul-mahdi-discusses-german-envoy-withdrawal-foreign-forces-iraq
5. https://thearabweekly.com/iraqi-pm-wants-german-forces-stay-says-berlin
6. http://www.basnews.com/index.php/en/news/iraq/574665
7. https://time.com/5760309/despite-u-s-iraq-feud-iraqi-prime-minister-privately-mulls-delay-of-u-s-troop-departure/
8. https://www.tagesschau.de/ausland/trump-drohung-irak-103.html
9. https://southfront.org/us-holds-iraqs-economy-hostage-threatens-to-block-vital-bank-accounts-if-its-troops-are-expelled/
10. https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7413896#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0MTM4OTY=&mod=mediathek
11. https://peds-ansichten.de/2020/01/iran-flugzeug-absturz-ard-berichterstattung/
12. Auszug aus einer E-Mail des DLF-Intendanten Raue an einen
Hörer. Sie liegt uns vor.
13. https://www.tagesschau.de/ausland/angriff-flughafen-bagdad-101.html
14. https://www.myheimat.de/marburg/politik/general-soleimani-auf-dem-weg-zu-friedensverhandlungen-getoetet-d3119195.html
15. https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/us-verteidigungsminister-mark-esper-donald-trump-kassem-soleimani-botschaften
16. https://www.tagesschau.de/inland/gutachen-soleimani-101.html
17. https://edition.cnn.com/2020/01/10/politics/us-yemen-iran-operation/index.html
18. https://www.deutschlandfunkkultur.de/trumps-militaerpolitik-mehr-zerstoerung-weniger-transparenz.1005.de.html?dram:article_id=410765
19. https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-cia-drohnen-1.4358435
20. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/Anzeige-gegen-Ramstein-wegen-Kampfdrohne-und-Tod-von-Soleimani,ramstein-drohne-100.html
21. https://deutsch.rt.com/inland/96809-aussenamt-will-aussagen-von-heiko-maas-ramstein-usa-nicht-bestaetigen/
22. https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/2016/ap18205-483190
(Seite 15 des Protokolls)
23. https://www.juraforum.de/lexikon/totschlag
24. https://www.dw.com/de/drohnenangriffe-nicht-genug-transparenz/a-19459499
25. https://deutsch.rt.com/inland/96809-aussenamt-will-aussagen-von-heiko-maas-ramstein-usa-nicht-bestaetigen/
26 . https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsvertrag#cite_note-22
27. http://wahlomat.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/ovg-drohnenangriffe-101.html
28. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/4_A_1361_15_Urteil_20190319.html
29. https://www.welt.de/regionales/sachsen/article193339333/Bundesregierung-Revision-wegen-Urteil-zu-Drohneneinsaetzen.html
30. https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsvertrag#cite_note-22
31. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/203446/c09be147948d4140dd53a917c2544fa6/roemischesstatut-data.pdf
32. http://forum.publikumskonferenz.de/viewtopic.php?t=2192
33. https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7413694#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDEzNjk0&mod=mediathek
34 .https://de.sputniknews.com/politik/20200116326340787-bundestag-irak-bundeswehr/
35. Präambel der „Grundsätze für die Zusammenarbeit im
ARD-Gemeinschaftsprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen“,
Richtlinien gemäß § 11e RStV. s.a.
https://www.ard.de/download/1899726/Grundsaetze_fuer_die_Zusammenarbeit_im_ARD_Gemeinschaftsprogramm_.pdf
Das Autoren-Team:
Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 bis 2008
Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des
NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie
Referent einer Funkhausdirektorin.
Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Redakteur. 1975 bis 1996
Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der
Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der Fu-Jen-Universität
in Taipeh.
Anmerkung der Autoren:
Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle
Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für
Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in
memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige
Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“
dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog