Erstellt am Oktober 29, 2011 von denkbonus
Der Strafprozess, der am 19. November eröffnet wird und drei Tage andauern soll, wird weder in den USA, noch in Europa eröffnet, sondern in Kuala Lumpur, der Hauptstadt Malaysias. Angeklagt sind George W. Bush als ehemaliger US- Präsident sowie der einstige britische Premier Anthony Blair. Zahlreiche Kriegsverbrechen werden den beiden zur Last gelegt.
Erstmalig in der Geschichte sollen damit zwei ehemalige Staatsoberhäupter in einem offiziellen und rechtsstaatlichen Verfahren angehört werden.Die Anklage gegen die beiden Beschuldigten wurde formuliert von der Kuala Lumpur War Crimes Commision (KLWCC). Nachdem zahlreiche Beschwerden von Opfern bei der Kommision eingegangen waren, hatte diese seit dem Jahre 2009 eine fast zwei Jahre andauernde, sorgfältige und eingehende Untersuchung durchgeführt. Offenbar waren die Ermittler dabei auf genügend harte Fakten gestoßen und konstituierten nun eine formelle Anklage wegen Kriegsverbrechen gegen George W.Bush, Anthony Charles Lynton Blair und deren Verbündete.
Die Irak-Invasion aus dem Jahre 2003 und die anschließende Besatzung des Landes hatte zum Tod von 1,4 Millionen Irakern geführt. Unzählige weitere Iraker hatten Folter und entsetzliches Elend über sich ergehen lassen müssen. Die Schreie der Opfer waren bislang ungehört verhallt, unbeachtet von der internationalen Gemeinschaft. Das Grundrecht auf rechtliches Gehör wurde ihnen vorenthalten. Um dem entgegenzutreten, hatte sich im Jahre 2008 die KLWCC gegründet, um diese Rechtslücke zu schließen und im Rahmen einer Völkerinitaitive den Opfern einen Weg zu eröffnen, ihre Klagen einzureichen und, wenn möglich, eines Tages vor Gericht zu bringen.
Die erste Anklage, die den beiden ehemaligen Staatsoberhäuptern unterbreitet wird, lautet: Verbrechen gegen den Frieden. So sollen die beiden ein Verbrechen gegen den Frieden begangen haben, als sie unter Verletzung der Charta der Vereinigten Nationen am 19. März 2003 in den souveränen Staat Irak eindrangen, was die Beschuldigten zuvor geplant und vorbereitet haben sollen.
Der zweite Anklagepunkt richtet sich gegen acht Bürger der Vereinigten Staaten. Es sind:
* George W. Bush (Ex-Präsident der USA),
* Donald Rumsfeld (Exverteidigungsminister),
* Dick Cheney (Ex- Vizepräsident),
* Alberto Gonzales (Ex- Generalbundesanwalt der USA),
* David Addington (Ex- Stabschef Cheneys),
* William Haynes (Ex- Chefjustiziar im US- Verteidigungsministerium),
* Jay Bybe (Staatssekretär im Verteidigungsministerium) und
* John Yoo (Juraprofessor, der die Folter für Bush juristisch legitimiert hatte).
Yoo wird zur Last gelegt, absichtlich an der Formulierung von Ausführungverordnungen, Richtlinien und Weisungen teilgenommen zu haben, die dazu dienten, die Anwendbarkeit internationaler Konventionen als auch des internationalen Rechts außer Kraft zu setzen. Es handelte sich hierbei um das Internationale Übereinkommen gegen Folter aus dem Jahre 1984, die Genfer Konvention III von 1949, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Charta der Vereinten Nationen in Bezug auf den Krieg die USA und andere in Afghanistan 2001 und dem Irak 2003.
Erst auf Basis von Yoos Weisungen seien die Ausführenden dieser Verbrechen dazu berechtigt gewesen, an den Opfern Folter auszuüben und diese einer grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung zu unterziehen, was die Angeklagten stillschweigend geduldet hätten. Der Strafprozess wird abgehalten vor dem Kriegsverbrechertribunal von Kualar Lumpur und von juristisch qualifizierten Personen durchgeführt werden.
Die Richter und ermittelnden Staatsanwälte sind bekannte Personen. Geleitet wird das Verfahren von dem pensionierten malaysischen
* Bundesrichter Dato Abdul Kadir Sulaiman,
* es folgen weitere bemerkenswerte Namen wie Alfred Lambremont Webre, ein Yale- Absolvent, der bereits mehrer Bücher zu politischen Themen veröffentlicht hat. Ebenfalls am Prozess beteiligt sind
* der pensionierte malaysische Bundesrichter Dato Zakaria Yatim sowie
* Tunku Sofiah Jewa, Rechtsanwältin und Autorin zahlreicher Publikationen zum Thema internationales Völkerrecht.
* Desweiteren Prof. Salleh Buang, ein ehemaliger Bundesberater der Anwaltskammer und ebenfalls ein prominenter Autor,
* Prof. Niloufer Bhagwat, ein Experte auf den Gebieten Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Internationales Recht sowie der prominente,
* eremitierte Rechtswissenschaftler und Rechtsprofessor Datuk Shad Saleem Faruqi.
Der Gerichtshof wird die vorgelegten Beweise untersuchen und bewerten, nicht anders, als jedes andere Gericht. Die Richter müssen sich zudem sicher sein, dass die Anklagepunkte über jeden begründeten Zweifel hinaus bewiesen sind, bevor sie zu ihrer Urteilsfindung kommen. Im Falle einer Verurteilung der Angeklagten durch das Tribunal werden die Namen der Schuldigen auf die Liste der gesuchten Kriegsverbrecher gesetzt und weltweit veröffentlicht werden.
Die Staatsanwaltschaft wird während der Verhandlung geleitet von:
* Prof. Gurdial S. Nijar, einem prominenten Jura-Professor und Autor mehrerer Publikationen zu Rechtsthemen sowie
* Prof. Francis Boyle, einem führenden amerikanischen Professor, Arzt und Anwalt für Völkerrecht.
Unterstützt werden sie zudem durch ein Team von Anwälten. Die Verhandlung wird als öffentliche Sitzung vom 19. bis zum 22. November 2011 im Hauptsitz des Al-Bukhary-Gebäudes in der Jalan Perdana Straße in Kuala Lumpur stattfinden. Möge sie gerecht sein.
Quellennachweis und weiterführende Links:
* http://tinyurl.com/6eorm2w
* http://tinyurl.com/6ynssoh
* http://criminalisewar.org/?p=303
* http://tinyurl.com/yz3lfmh
.
AntwortenLöschen